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Mitgliedschaft

Mitglied kann jede Apotheke werden, vertreten durch den Eigentümer oder den Apothekenbesitzer bzw. die beauftragten Personen. Die Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Aufnahmeantrag. Die Mitgliedschaft wird schriftlich bestätigt und mit der Einrichtung des Mitgliedsbeitrages wirksam.

Mitgliedsschaftsvertrag für Nordrhein-Westfalen (PDF)
Mitgliedsschaftsvertrag für alle anderen Bundesländer (PDF)

Ich wünsche die Zusendung der Mitgliedsschaftsvereinbarung per Post an folgend angegebene Adresse:

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