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Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder
1. Aktuelle Festbetragsregelung für die Versorgungsbereiche Kompressionsstrumpftherapie und Inkontinenzversorgung
2. Seminare 1. Halbjahr 2005
3. Antragstellung und Abrechnung über APOQUICK
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1. Aktuelle Festbetragsregelung für die Versorgungsbereiche
Kompressionsstrumpftherapie und Inkontinenzversorgung
Ab 01.01.2005 gelten bundesweit neue Festbeträge, zu denen wir aus aktuellem Anlass Stellung beziehen möchten.
Kompressionsstrümpfe
Gegenüber dem Entwurf von Anfang Dezember 2004 wurden die Festbeträge
in der verabschiedeten Fassung um durchschnittlich 4,81% angehoben.
Dies betrifft zunächst nur die phlebologische Versorgung.
Vergleicht man die Festbeträge mit den bislang gültigen Vertragspreisen
auf Landesebene, so ergeben sich Abschläge für die Apotheken, z. B. in
Thüringen von 0,95% bis 22,81% in Nordrhein Westfalen. Bei den
bundeseinheitlichen gültigen VdAK-Preise ergibt sich ein
durchschnittlicher Abschlag von 7,03%.
Aufgrund dieser Entwicklung haben wir gemeinsam mit unserem
Kooperationspartner der Fa. Belsana ein erweitertes
Rabattierungsangebot für unsere Mitgliedsapotheken beschlossen, das zum
01.02.2005 in Kraft tritt und sich wie folgt darstellt:
30% Rechnungsrabatt auf Kompression Serie (wie bisher)
5% Rechnungsrabatt auf Kompression Maß (wie bisher)
13% Rechnungsrabatt auf das gesamte Stützstrumpfprogramm (wie bisher)
NEU:
Zusätzlich zu dem 5%igen Maßrabatt wird unseren Mitgliedsapotheken ein
Treuerabatt von bis zu 10% gewährt, der wie folgt gestaffelt ist:
ab 500,00 € Jahresumsatz Kompression Maß / Apotheke 3%
ab 1.000,00 € Jahresumsatz Kompression Maß / Apotheke 4%
ab 1.500,00 € Jahresumsatz Kompression Maß / Apotheke 5%
ab 2.000,00 € Jahresumsatz Kompression Maß / Apotheke 6%
ab 2.500,00 € Jahresumsatz Kompression Maß / Apotheke 7%
ab 3.000,00 € Jahresumsatz Kompression Maß / Apotheke 8%
ab 3.500,00 € Jahresumsatz Kompression Maß / Apotheke 9%
ab 4.000,00 € Jahresumsatz Kompression Maß / Apotheke 10%
Die Anpassung der Rabattsätze erfolgt aufgrund der tatsächlich
getätigten Maßumsätze in 2004, eine erneute Überprüfung erfolgt Ende
2005.
Neumitglieder werden automatisch anhand ihrer bisherigen
Belsana-Umsätze eingestuft, so dass jedes Mitglied von Anfang an in den
Genuss der Sonderkondition kommt.
ACHTUNG: neu Bestellbonus 5%
Apotheken, die das EDV Programm "medisoc" zur Größenbestimmung und zur
Bestellung nutzen, erhalten nochmals einen Rabatt von 5%. Für den Bezug
des Programms wenden sich interessierte Apotheken direkt an die Fa.
Belsana, Fon (0 95 22) 94 23-0, Fax (0 95 22) 94 23-0
FAZIT
Somit beträgt die Maximalausschöpfung der Konditionen ab 01.02.2005
für Maßstrümpfe 20% auf den Rechnungsrabatt
für Serienstrümpfe 35% auf den Rechnungsrabatt
Eine Zusammenarbeit mit der Fa. Belsana ermöglich Ihnen auch weiterhin
eine erfolgreiche und vor allem eine ertragsreiche Entwicklung auf
diesem Versorgungsgebiet.
Aufsaugende Inkontinenzprodukte
Die neuen Festbeträge wurden weiter abgesenkt. So wirkt sich der
Abschlag für das Bundesland Nordrhein-Westfalen mit durchschnittlich
10% gegenüber dem bisherigen Festbetragsniveau aus.
Auch hier konnten wir zwischenzeitlich mit unserem Kooperationspartner
Vlesia eine einvernehmliche Preissenkung für unsere Mitgliedsapotheken
erzielen, die zum 15.01.2005 in Kraft tritt. Über die bekannten
Großhandlungen wie: Noweda eG., Von der Linde und Andreae-Noris-Zahn
AG, mit den Niederlassungen Güstrow und Köln, können Sie die Vlesia
Produkte zu Mitgliedskonditionen beziehen.
Durch diese neue Preisstellung werden Sie auch weiterhin in die Lage
versetzt, Ihren Kunden die Produktpalette der Vlesia ohne "Eigenanteil"
zum neuen Festbetragsniveau zu berechnen. (Der Apothekenaufschlag
beträgt dennoch durchschnittlich 25%)
Ausgenommen hiervon sind Produkte, wie Vlesi Pants, Vlesi Slip Aero und Vlesi Slip night.
Hier empfehlen wir moderate Eigenzuzahlungen.
Muster sind kostenlos über die benannten Pharmagroßhandlungen abzurufen.
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2. Seminare 1. Halbjahr 2005
NORDRHEIN
Med. Kompressionsstrümpfe 16.03.05 09.00 bis 18.00 Uhr Neuss
Dekubitus 14.04.05 14.00 bis 18.00
Uhr Duisburg
Alltagshilfen 21.04.05 14.00 bis 18.00 Uhr Duisburg
Wundmanagement 28.04.05 15.00 bis 17:30 Uhr Duisburg
HM zur künstl. Ernährung 13.04.05 09.00 bis 17.00 Uhr Duisburg
Enterale Ernährung 18.05.05 14.00 bis 17.00 Uhr Duisburg
Enterale Ernährung 01.06.05 14.00 bis 17.00 Uhr Köln
Inkontinenz Fragen/Antworten 04.05.05 14.00 bis 17.00 Uhr Duisburg
Inkontinenz Fragen/Antworten 11.05.05 14.00 bis 17.00 Uhr Köln
Inkontinenzberatung in der
Apotheke 20.04.05 14.00 bis 16.30
Uhr Köln
Inkontinenzberatung in der
Apotheke 27.04.05 15.00 bis 17.30
Uhr Duisburg
Beratungsseminar
Heimversorgung 25.05.05 16.00 bis 18.00 Uhr Duisburg
WESTFALEN
Med. Kompressionsstrümpfe 22.03.05 09.00 bis 18.00 Uhr Greven
HM zur künstl. Ernährung 18.05.05 09.00 bis 17.00 Uhr Greven
Enterale Ernährung 23.02.05 14.00 bis 17.00 Uhr Greven
Inkontinenz Fragen/Antworten 16.02.05 14.00 bis 17.00 Uhr Greven
Inkontinenz Fragen/Antworten 09.03.05 14.00 bis 17.00 Uhr Greven
Inkontinenzberatung in der
Apotheke 22.06.05 15.00 bis 17.30
Uhr Greven
NIEDERSACHSEN
Med. Kompressionsstrümpfe 16.02.05 09.00 bis 18.00 Uhr Oldenburg
HM zur künstl. Ernährung 16.03.05 09.00 bis 18.00 Uhr Oldenburg
Enterale Ernährung 06.04.05 14.00 bis 17.00 Uhr Oldenburg
Inkontinenz Fragen/Antworten 13.04.05 14.00 bis 17.00 Uhr Oldenburg
Beratungsseminar für
Heimversorgung 20.04.05 16.00 bis 18.00 Uhr Osnabrück
SACHSEN
Med. Kompressionsstrümpfe 18.06.05 09.00 bis 18.00 Uhr Taucha
HM zur künstl. Ernährung 22.06.05 09.00 bis 17.00 Uhr Taucha
Enterale Ernährung 14.06.05 14.00 bis 17.00 Uhr Taucha
Inkontinenz Fragen/Antworten 15.06.05 14.00 bis 17.00 Uhr Taucha
Eine Seminarbeschreibung zu den jeweiligen Seminaren finden Sie unter
www.apoquick.de, Rubrik Seminare. Für Fragen oder Seminarbuchung wenden
Sie sich bitte an Frau Wolfers, Tel. (02 03) 2 86 69-10.
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3. Antragstellung und Abrechnung über APOQUICK
Die von Ihnen eingereichten Genehmigungsanträge werden, vor Abgabe an
die Krankenkassen, von uns auf folgende wichtige Angaben überprüft:
- Kostenträger abrechenbar über APOQUICK?
- Lesbarkeit der Patientendaten
- Angabe des beantragten Hilfsmittels mit PZN und Hilfsmittelnummer
- Korrekte Angabe des Festbetrages oder Vertragspreises
- Bei Produkten ohne Festbetrag oder Vertragspreis benötigen wir die Angabe
Ihres Apothekeneinkaufspreises
Erst nach Überprüfung der oben aufgeführten Angaben, leiten wir Ihren
Kostenvoranschlag weiter, damit eine Genehmigung seitens der
Krankenkassen ohne Verzögerung erteilt werden kann. Nach Ausstellung
der Dauergenehmigung durch den Kostenträger, erhalten Sie von uns die
Nachlieferungsbelege, die Sie zur monatlichen Abrechnung benötigen.
WICHTIG
Aufgrund des Wechsels unseres Rechenzentrums zum 01.01.2005 können wir
diese Leistungen ausschließlich für Mitgliedsapotheken erbringen, die
uns eine Einverständniserklärung erteilt haben und somit die Grundlage
für die Abrechnung gegeben ist, da ansonsten die Bearbeitung Ihrer
Genehmigungsanträge von uns nicht mehr durchgeführt werden kann. Wenden
Sie sich bitte an uns, wenn Sie noch keine Einverständniserklärung
erteilt haben.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der APOQUICK Abrechnung das
richtige IK einsetzten. Für die Abrechnung der BEK Rezepte tragen Sie
bitte das 33er IK (komplett 9-stellig) ein.
Bei falscher IK-Angabe ist eine Rezeptbearbeitung seitens des
Rechenzentrums nicht möglich und die Rezepte müssen Ihnen unbearbeitet
zurückgeschickt werden. Zudem benötigen wir für die Bedruckung der
Nachlieferungsbelege das korrekte IK bereits auf den Antragsformularen.
Für nachfolgende Krankenkassen bearbeiten wir Ihre Antragstellung und Abrechnung:
- Barmer Ersatzkasse (BEK)
- Hanseatische Ersatzkasse (HEK)
- Innungskrankenkasse (IKK)
- Bundesknappschaft (BK)
- Bahn BKK
- Postbeamtenkrankenkasse (PBK) nur mit Genehmigung!
- LKK Nordrhein-Westfalen
- AOK Rheinland
- AOK Westfalen-Lippe
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Pressespiegel - ausgewählte Marktinformationen
1. Krankenkassen
2. Industrie, Großhandel und Hersteller
3. Marktinformationen Home-Care
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1. Krankenkassen
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Entwurf für Festbeträge verschickt
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben an die Verbände der
Hilfsmittelbranche Festbetragsentwürfe verschickt. Stellungnahmen sind
bis 29. Oktober abzugeben. Im Einzelnen handelt es sich um ein
Gruppensystem zur Festsetzung von Festbeträgen für Einlagen sowie die
Festbeträge für Einlagen und um Festbetragslisten für die
Kompressionstherapie und Inkontinenzhilfen. Diese Listen finden Sie im
Internet unter www.mtd.de auf der MTD-Homepage.
MDT-Instand 41. Woche / 2004
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Vier Mrd. Euro Überschuss erwartet
Das Bundesgesundheitsministerium erwartet bis zum Ende des Jahres einen Überschuss der Krankenkassen von vier Mrd. Euro.
MDT-Instand 41. Woche / 2004
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GKV: Verordnete Hilfsmittel im Apothekenmarkt
Nach einer aktuellen Erhebung der NDC Health GmbH & Co.
KG/Waldems-Esch wurden im 12- Monats-Zeitraum August 2003 bis Juli 2004
auf Basisvon Herstellerabgabepreisen ca. 70 Prozent des
Hilfsmittelmarktes (1,5 Mrd. Euro) in den öffentlichen Apotheken über
GKV-Verordnungen abgerechnet. Von diesem Kuchen (1,053 Mrd. Euro)
entfielen die drei größten Stücke auf die Segmente Diagnostika (39 %),
Patientenpflege-/Hygienebedarf (22 %) und Verbandmittel/ Pflaster (20
%). Auf Platz vier folgte Infusions-, Transfusions- und
Injektionszbehör (8 %). Mit deutlichem Abstand teilten sich die
Bereiche Diätetika/ Sondentechnik (4 %), Katheter und Sonden (3 %),
Inhalations- und Anästhesiebedarf (2 %) sowie Diagnostikainstrumente u.
Therapiegeräte (1 %) den restlichen Hilfsmittelmarkt. Im
Diagnostikabereich entfielen rund 96 % der Verordnungen auf
Blutzuckertests, beim Patientenpflegebedarf 80 % auf Inkontinenz- und
Stomaprodukte. Bei den Verbandmitteln ging es bei über 65 % aller
GKV-Rezepte um spezielle Wundauflagen und Binden. 52 % des
Verordnungsvolumens an Injektionsprodukten ware Pen-Nadeln bzw. Pens.
(Mehr Zahlen dazu demnächst in MTD.)
MTD-Instand 44. Woche / 2004
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30 % der Ausgaben für Festbetragsprodukte Die Kassen wollen ab 2005
bundesweite Festbeträge für Sehhilfen, Hörhilfen, Inkontinenzhilfen,
Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und Stomaartikel. (An. d. Red.:
Die Entwürfe finden Sie im Internet unter www.mtd.de.) Nach
Kassenangaben machten die obenstehenden Produkte im Jahre 2003 1,56
Mrd. Euro bzw. knapp 30 Prozent der GKV-Ausgaben für Hilfsmittel aus.
MTD-Instand 43. Woche / 2004
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Kritik an geplanten Inkontinenz-Preisen
MTD-Instant 41. KW berichtete über die Festbetragsentwürfe der Kassen
für Einlagen, Kompressionstherapie und Inkontinenzhilfen. Die Entwürfe
stehen im Internet unter www.mtd.de. In einer Stellungnahme kritisierte
der BVMed insbesondere die geplanten Festbeträge für Inkontinenzhilfen.
In Einzelfällen sei eine Absenkung der Preise von bis zu 60 Prozent
vorgesehen. Mit den geplanten Festbeträgen könnte das Versorgungsniveau
von rund fünf Mio. Betroffenen nicht mehr gehalten werden, geschweige
denn eine Beratungs- und Betreuungsleistung seitens
derLeistungserbringer erfolgen. Ein Rollstuhlfahrer müsste
beispielsweise selbst eine Urin-Katheterisierung vornehmen und künftig
eine private Aufzahlung von über 200 Euro monatlich leisten. Der
Industrieverband kritisierte weiter die geplante Zusammenführung von
Einzelprodukten in einheitliche Preiskategorien, die jeglicher
Versorgungspraxis widersprächen. Die künstliche und erzwungene
Gruppeneinteilung höchst unterschiedlicher Produkte in gemeinsamen
Untergruppen würde auch den Stellungnahmen der zuständigen
medizinischen Fachgesellschaften widersprechen.
MTD-Instand 42. Woche / 2004
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Harsche Kritik am BVMed
Unterdessen hat der IKK-Bundesverband in ungewohnt scharfem Ton die
Einwände des BVMed gegen die laufenden Festbetragsfestsetzungsverfahren
zurückgewiesen. "Gegen besseres Wissen betreibt der BVMed hier
Panikmache auf Kosten schwerstkranker Menschen. Eine derartige
Vorgehensweise ist hochgradig unseriös und moralisch unverantwortlich.
Anscheinend steht das Ziel der Gewinnsicherung für den Verband und
seine Unternehmen ausschließlich im Fokus", so der stellvertretende
Vorstandsvorsitzende des IKK-Bundesverbandes Gernot Kiefer. Richtig sei
vielmehr, dass Versicherte auch nach der Festsetzung der Festbeträge
mit maximal 10 Euro Zuzahlung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
im Monat belastet würden. Behauptungen, dass Versicherte bis zu 200
Euro zahlten müssten, um eine notwendige medizinische Versorgung zu
erhalten, entbehrten jeder Grundlage, so Kiefer weiter.
MTD-Instand 42. Woche / 2004
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Betrug kostet die TK 20 Mio. Euro
Die Techniker Krankenkasse schätzt, dass sie der betrügerische Einsatz
von Versichertenkarten jährlich 20 Mio. Euro kostet. Um den Missbrauch
einzudämmen, wird die alte Karte sofort gesperrt, wenn eine neue
ausgestellt wird.
MTD-Instand 42. Woche / 2004
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Entscheidungstermin für Festbeträge
Die Anhörung zu den geplanten bundesweiten Festbeträgen für
Stomaartikel, Einlagen, Inkontinenzhilfsmittel, Hilfsmittel zur
Kompressionstherapie, Stomaartikel, Hör- und Sehhilfen liefen am 29.
Oktober aus. Am 2. Dezember wollen die GKVSpitzenverbände über die
Festbeträge entscheiden, die dann ab 1. Januar 2005 gelten.
MTD-Instand 45. Woche / 2004
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Hilfsmittelversorgung ist schlechter geworden
Vor der RehaCare wies der Industrieverband Spectaris darauf hin, dass
die Hilfsmittelversorgung durch das GMG schlechter geworden sei.
Besonders durch den "Durchschnittspreis im unteren Preisdrittel" sei
der GKV ein Freifahrtschein zur Preisdrückung an die Hand gegeben
worden. Ein Abstellen auf den faktisch niedrigsten Preis bewirke nur
eine kurzfristige Entlastung der Kassenbudgets. Mittel- und langfristig
seien aber deutliche Mehrkosten zu erwarten, so Klaus-Dieter Hagen,
Vorsitzender des Fachbereichs Reha-Hilfsmittel. Einen deutlichen
Qualitätsverlust habe es z. B. auch bei der Versorgung mit Rollstühlen,
Atemtherapiegeräten, Prothesen oder Bandagen gegeben. Spectaris fordert
daher eine Einbeziehung von Qualitätskriterien und Dienstleistungen in
die Hilfsmittelversorgung. Spectaris- Mitgliedsunternehmen erarbeiten
deshalb zurzeit Qualitätsüberprüfungskriterien bzw.
Herstellerempfehlungen und Standards, die die Produkt-,
Dienstleistungs- und Ergebnisqualiät nachweisen.
MTD-Instand 45. Woche / 2004
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BIV kämpft gegen Festbetragsentwürfe
An mehreren Fronten verstärkt der BIV derzeit seine Aktivitäten, um die
von den Spitzenverbänden der Krankenkassen vorgelegten
Festbetragsentwürfe (wir berichteten) noch zu entschärfen. Zum einen
präsentierte der BIV letzte Woche seine angekündigten Stellungnahmen
gegen die Festbetragsentwürfe für Einlagen, Kompression und
Inkontinenz. Darin macht er vor allem deutlich, dass die aktuellen
Festbetragsvorschläge "in keinem Fall eine zuzahlungsfreie Versorgung
der Patienten zulassen." Die Stellungnahmen inkl. Anlagen sind aktuell
unter www.ot-forum.de (Aktuelles, BIVdirekt) abrufbar. Parallel zu den
Aktivitäten auf verbandspolitischer Ebene hat der BIV zusammen mit
BVMed, Deutschem Rollstuhl- Sportverband und der Deutschen Kontinenz
Gesellschaft eine Info-Flyer-Aktion konzipiert. Darin wird den
Patienten deutlich gemacht, dass ab Januar eine erhebliche Zuzahlung
für die Versorgung mit Inkontinenzprodukten notwendig ist. Dem Flyer
beigefügt ist eine vorbedruckte Postkarte an die Patientenbeauftragte
der Bundesregierung Helga Kühn-Mengel. Alle Mitgliedsbetriebe des BIV
können die Flyer kostenlos beim BIV anfordern.
MTD-Instand 45. Woche / 2004
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Vertragsentwurf für enterale Ernährung
Mit einem laut Wertung eines Brancheninsiders "viele Überraschungen
enthaltenden Vertragsentwurf" zur enteralen Ernährung wartet derzeit
die AOK Niedersachsen auf. Bei der Vergütung unterscheidet die AOK
zwischen Spezialnahrungen, die zu ihrem AEP ohne Aufschlag erstattet
werden sollen und 5 Gruppen von Nahrungen, für die eine
Vergütungseinheit je einem Wert pro 50 ml vorgesehen ist. Hochgerechnet
auf die handelsüblichen 500-ml-Flaschen ergeben sich dabei folgende
Circa-Preise mit entsprechenden Abschlägen gegenüber dem teuersten
Anbieter: Diabetes ca. 5,20 Euro (ca. -7,6 %), Standard ohne
Ballaststoffe 0,8 - 1,2 kcal/ml ca. 3 Euro (ca. - 23 %), Standard ohne
Ballaststoffe über 1,2 kcal/ml ca. 4,20 Euro (ca. -28 %), Standard mit
Ballaststoffen 0,8 - 1,2 kcal/ml ca. 3,50 Euro (ca. - 10 %) und
Standard mit Ballaststoffen über 1,2 kcal/ml ca. 4,80 Euro (ca. - 18
%). Die für die Wirkeffizienz maßgeblichen Inhaltskomponenten und deren
Verträglichkeit finden keine weitere Berücksichtigung. Nach Logik des
Vertragskonstruktes wären alle Nahrungssubstrate demnach identisch bzw.
wirkstoffgleich, was sicherlich nicht der Realität entspricht, wenn man
die Nährstoffbasen und daraus resultierende
Verträglichkeitsunterschiede gegenüberstellt. Bezogen auf bisherige
AEP-Preise der bekannten Hersteller reduziert sich - würde der
Vertragsentwurf Realität werden - der Abrechnungspreis für den
Fachhandel von bisher AEP+10 % Aufschlag auf dann bis zu AEP -28,4 %.
Selbst bei Auswahl des günstigsten Produktes würde sich die Vergütung
auf AEP -13 % bei der gängigsten Produktgruppe Standard vermindern.
MTD-Instand 4. Woche / 2005
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2. Industrie, Großhandel und Hersteller
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Anzag baut Logistikzentrum
Der Pharmagroßhändler Andreae-Noris-Zahn AG baut für 15,4 Mio. Euro ein
Logistikzentrum in Kavelstorf bei Rostock. Ab Frühjahr 2005 beliefern
von dort aus 130 Mitarbeiter die Apotheken.
MTD-Redaktion 40. Woche 2004
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SMB mit konstantem Gewinn
Veröffentlicht wurde der Jahresabschluss 2003 der Sanitätshaus
Müller-Betten GmbH & Co. KG in Engelskirchen. Weitere Filialen
hat das 355 Mitarbeiter zählende Unternehmen in Ahlhorn, Chemnitz,
Untertürkheim, München, Suhl, Potsdam und Hannover. Bekanntlich ist die
gesamte Branche von Umsatzeinbrüchen betroffen, der Markt schrumpft.
Diese Entwicklung ging auch an SMB nicht spurlos vorbei. Der Umsatz
sank gegenüber dem Vorjahr um über ein Viertel auf 35,23 Mio. Euro.
Hauptsächlich dank Einsparungen bei den Aufwendungen für Personal und
Material konnte der Jahresüberschuss nach Steuern mit 271.433 Euro
nahezu gehalten werden. Weiter weist die Bilanz eine bessere
Grundstruktur auf. So konnten z. B. die Verbindlichkeiten erheblich
reduziert und die Guthaben erhöht werden.
MTD-Instand 45. Woche / 2004
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3. Marktinformationen Home-Care
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CDU will Hilfsmittel-Deregulierung
Die CDU stellte ein Konzept "Mehr Wachstum durch mehr Wettbewerb" vor
(Internet: www.wirtschaftswachstum.cdu.de/docs/pdf/09_29_
04_Mueller_Hildegard_Wachstum.pdf). Auf den Seiten 18 bis 23 geht es um
das Gesundheitswesen. Bemängelt wird ein ungenügender Wettbewerb
zwischen den Leistungserbringern, um Ressourcen zu nutzen. Für das
Gesundheitswesen wird Marktöffnung und Wettbewerb gefordert. U. a. geht
es um das einkommensunabhängige Prämienmodell und die Einschränkung der
freien Arztwahl. Weiter meint die CDU, dass für "Hilfsmittel
Deregulierung, gegebenenfalls Umregulierung geboten ist", um die
Offenheit des Marktes zu garantieren.
MDT-Instand 41. Woche / 2004
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Europäische Leitlinie zur enteralen Ernährung
Die europäische Gesellschaft für Ernährungsmedizin ESPEN hat Mitte
September in Lissabon eine Europäische Leitlinie zur enteralen
Ernährung beschlossen. Die 74 Experten aus 19 europäischen Staaten
haben sich für einen rechtzeitigen Start der künstlichen Ernährung bei
alten Menschen ausgesprochen, um die Körperfunktionen und die
Lebensqualität zu erhalten. So gelten - unabhängig von der
Grunderkrankung - ein Bodymass-Index (BMI) von unter 20 kg/m² sowie
Albuminwerte von unter 35 g/l als Indikator für die unverzügliche
Intervention mit Trink- und Sondennahrung. "Leitlinien sind zwar
rechtlich nicht bindend. Allerdings wird jeder Arzt in Streitfragen
künftig medizinisch fundiert begründen müssen, warum er den empfohlenen
Handlungskorridor verlassen hat", betonte der Erste Vizepräsident der
Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM), Prof. Dr. Herbert
Lochs von Herbert Lochs von der Charité, der maßgeblich am
Zustandekommen des europäischen Konsenses beteiligt war. Ein
entgültiges Manuskript liegt derzeit noch nicht vor, doch stellt Prof.
Dr. Lochs Original- Zitate zur Verfügung. Kontakt: Tel. 0 30/4 50 51 40
59; E-Mail: herbert.lochs@charite.de
MDT-Instand 41. Woche / 2004
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Vertriebskanäle Inkontinenzmarkt 1. Halbjahr
Das Marktforschungsinstitut IMS Health (Frankfurt/ Main) ist der Frage
nachgegangen, wie sich der Inkontinenzmarkt außerhalb der Apotheke
entwickelt. Konkret wurden die Absätze in Drogerie-, Verbraucher- und
Discount-Märkten sowie dem Lebensmittel- Einzelhandel analysiert.
Insgesamt konnten diese Vertriebswege um 24 Prozent auf 11,9 Mio. Euro
zulegen - gegenüber dem 1. Halbjahr 2002 wurden die Erlöse sogar mehr
als verdoppelt. Bei den Packungen ging es 2004 sogar um 30 Prozent
aufwärts - Zeichen für einen Preisrückgang, in den Apotheken blieben
die Preise dagegen konstant. Während der Umsatz in Apotheken zwischen
Januar und Juni im Vergleich zu 2003 um 3 Prozent auf 138,3 Mio. Euro
sank, ging es bei den Drogeriemärkten mit 6,5 Mio. Euro um 30 Prozent
aufwärts. Es folgen Verbrauchermärkte (>800 qm) 3,9 Mio. (+18
%), Discounter 0,9 Mio. (+32 %) und LEH (<800 qm) 0,6 Mio. Euro
(+7 %).
MTD-Instand 44. Woche / 2004
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DocMorris mit neuem Investor
Die Hamburger Wagniskapitalgesellschaft Dr. Neuhaus Techno Nord, der
Frankfurter Investor 3i, das DocMorris-Management und weitere
Investoren verkauften jeweils die Hälfte ihrer Anteile an der
holländischen Versandapotheke an den britischen Finanzinvestor
HgCapital, der nun 46 Prozent der Anteile besitzt. DocMorris wird 2004
einen Umsatz von 140 Mio. Euro machen, berichtete das Hamburger
Abendblatt. 2006 soll das Unternehmen mit einem Umsatz von einer halben
Mrd. Euro an die Börse gebracht werden.
MTD-Instand 43. Woche / 2004
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Inkontinenz-Infos im Internet
Die Deutsche Kontinenz-Gesellschaft e.V. (Kassel) ist im Internet nun
unter der Adresse www.kontinenzgeselllschaft. de zu finden. Hier können
Ärzte, Betroffene usw. Infos rund ums Thema Harn- und Stuhlinkontinenz
abrufen. Zusammen mit dem Selbsthilfeverband Inkontinenz hat zudem die
Paul Hartmann AG die Initiative Blasenschwäche gegründet und eine
Online-Plattform unter www.initiative-blasenschwaeche.de lanciert.
MTD-Instand 48. Woche / 2004
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BVMed zu den neuen Festbeträgen für Hilfsmittel: Erleichterung bei ableitender Inkontinenz, Enttauschung bei Stoma.
BVMed Pressebricht
www. bvmed.de/presse/pressearchiv_2004/
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APOQUICK Dienstleistungs GmbH
Philosophenweg 17c
47051 Duisburg
Telefon: (02 03) 2 86 69-0
Fax: (02 03) 2 86 69-20
www.apoquick.de
zentrale@apoquick.de
Geschäftsführer :
Herr Wilfried Barth
Registergericht: Duisburg
Nummer: HRB 9262
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE119551757
Steuernummer: 109/5963/0984
Haftungshinweis:
Wir können keine Haftung für die inhaltliche, gestalterische und informative Richtigkeit übernehmen.
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