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Nachunternehmervertrag

Die Apotheke rechnet als Leistungserbringer weiterhin mit der Krankenkasse ab. Die APOQUICK agiert als Ihr Erfüllungsgehilfe der Apotheke und führt alle von den Krankenkassen geforderten Leistungen sowie die Bereitstellung der erforderlichen Produkte (Monatsversorgung), im Namen Ihrer Apotheke, durch. Für diese Dienstleistungen erhalten Sie eine Rechnung über die Monatspauschale abzüglich 7,5 %. Notwendige Dokumentationen, 24-Stunden Bereitschaftsdienst, Fachpersonal etc. werden durch die Firma APOQUICK gewährleistet.